Schwangerenvorsorgeuntersuchung
Jede Schwangere hat einen Anspruch auf Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen. In den Mutterschaftsrichtlinien ist gesetzlich festgelegt welche Leistungen und die Untersuchungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.
Ultraschalluntersuchungen sind die Methode, mit der wir das ungeborene Kind in der Gebärmutter direkt beobachten können. Seit ca. 40 Jahren wird Ultraschall in der Schwangerschaft angewendet, die Unschädlichkeit der Methode steht außer Zweifel.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind in der gesamten unkomplizierten Schwangerschaft folgende drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
1. Ultraschalluntersuchung in der 9. - 12. Schwangerschaftswoche (1. Screening)
Bei dieser Untersuchung können wir feststellen, ob der Embryo lebt, ob Mehrlinge vorliegen, ob sich die Schwangerschaft richtig in der Gebärmutter eingenistet hat und ob die Größe des Embryos dem Schwangerschaftsalter entspricht. Zu diesem Zeitpunkt können wir unter Umständen auch grobe Auffälligkeiten erkennen.
2. Ultraschalluntersuchung in der 19. - 22. Schwangerschaftswoche (2. Screening)
Bei dieser Untersuchung wird geschaut, ob der Fetus proportioniert und zeitgerecht entwickelt ist. Kopf, Rumpf und Oberschenkelknochen werden ausgemessen, Plazentasitz und Fruchtwassermenge werden beurteilt. Außerdem werden Kopf, Wirbelsäule, Extremitäten, Herz und andere Organe untersucht, um eventuell sichtbare grobe Auffälligkeiten festzustellen.
3. Ultraschalluntersuchung in der 29. - 32. Schwangerschaftswoche (3. Screening)
Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob die Plazenta zu tief sitzt und dadurch bestimmte Geburtsprobleme verursachen könnte. Lage und Größe des Kindes werden überprüft. Falls das Kind zu klein, nicht proportioniert ist oder eine Veränderung der Fruchtwassermenge vorliegt, kann der Verdacht auf eine Unterversorgung bestehen. Solch ein Verdacht wird dann durch eine weitergehende Untersuchung, die sogenannte Dopplersonographie abgeklärt.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass auch bei modernster apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassender Erfahrung des Untersuchers eine Ultraschalluntersuchung kindliche Erkrankungen oder Fehlbildungen niemals völlig ausschließen kann.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten für diese drei Ultraschalluntersuchungen. Nur bei Problemen oder Risiken im Verlauf der Schwangerschaft werden weitere Sonographien von den Krankenkassen übernommen.
Blutzuckerbelastungstest
Schwangerschaftsdiabetes (Blutzuckererkrankung) tritt in etwa 5% aller Schwangerschaften auf. Für Mutter und Kind besteht ein erhöhtes Risiko im weiteren Verlauf ihres Lebens zuckerkrank zu werden. Für die Schwangere selbst verläuft die Erkrankung häufig ohne Beschwerden. Sie kann jedoch zu schwerwiegenden Komplikationen führen wie übergewichtige, unreife Kinder, vermehrter Bildung von Fruchtwasser, Frühgeburtlichkeit, Unterzuckerung des Kindes nach der Geburt.
Es ist sinnvoll zwischen der 24. - 28. Schwangerschaftswoche mit einem Blutzuckerbelastungstest nach der Erkrankung zu suchen. Bei erhöhtem Risiko für Schwangerschaftsdiabetes wie Übergewicht, älteren Schwangeren, Blutzuckererkrankung in der Familie oder bei vorausgegangenen Schwangerschaften sollte der Test schon vor der 24igsten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Bei auffälligem Ergebnis lässt sich das Risiko für Mutter und Kind durch eine gezielte Beratung und Behandlung in einer Diabetes-Fachpraxis vermindern.
Seit Anfang März 2012 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diesen Test.
Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorgeuntersuchung
Diese Leistungen werden von der Krankenkasse nicht erstattet.
zusätzliche Bluttests zur Bestimmung des Immunstatus
Toxoplasmose/Cytomegalie
Windpocken
Ringelröteln
Listerien
Abstrich auf B-Streptokokken
Streptokokken der Gruppe B sind eine häufige Ursache für schwere Infektionen von Neugeborenen. Das Kind infiziert sich beim Durchtritt durch den Geburtskanal. Daher empfehlen die medizinischen Fachgesellschaften eine Untersuchung der Mutter auf B-Streptokokken gegen Ende der Schwangerschaft. Dazu wird ein zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche ein Abstrich aus der Scheide entnommen. Werden B-Streptokokken nachgewiesen, kann man durch die einmalige Gabe eines Antibiotikums unter der Geburt eine Infektion des Neugeborenen verhindern.
zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Viele Frauen oder Paare möchten gern in kurzen Abständen die Entwicklung des Kindes im Mutterleib im Ultraschall verfolgen, und sehen, wie es wächst und gedeiht.
Sollten Sie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, scherzhaft „Babyfernsehen“ genannt, wünschen, werden wir einmal im Monat eine Ultraschalluntersuchung Ihres Kindes durchführen, wenn Sie zur
Mutterschaftsvorsorge kommen.
Ersttrimesterscreening
In der 12.-14. Schwangerschaftswoche kann eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden. Dabei wird die Nackentransparenz des Fetus genau ausgemessen wird. Aus Ihrem Blut werden zwei Werte (PAPP-A und freies ßHCG) bestimmt. Aus allen drei Messergebnissen und einigen weiteren Angaben ermittelt ein Computerprogramm ihr genaues Risiko in dieser Schwangerschaft, ein Kind mit einem Down-Syndrom oder ein Kind mit einer Trisomie 13 oder 18 zu bekommen. Durch diese Untersuchung ist es möglich, bis zu 90 % aller Feten mit diesen drei Chromosomenstörungen zu erkennen.
3D & 4D Ultraschall
Siehe Pränatale Diagnostik
Fehlbildungsdiagnostik in der 20.-22. Schwangerschaftswoche
Bei dieser Untersuchung wird eine ausführliche Fehlbildungsdiagnostik des gesamten Feten, aller innerer Organe einschließlich des Herzens. Fehlen bei dieser Untersuchung charakteristische Zeichen für eine Chromosomenanomalie, lässt sich das Risiko auf ein Kind mit einer Chromosomenstörung mindern aber nicht ausschließen. Daher entscheiden sich einige Eltern für diese Untersuchung als Alternative zu einer Fruchtwasseruntersuchung.
Diese Untersuchung ist nur bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Farbdoppleruntersuchung
Viele werdende Eltern möchten vor allem im letzten Drittel der Schwangerschaft genauere Untersuchungen über die Versorgung des Ungeborenen durchführen lassen. Messungen der Strömungsverhältnisse im fetalen Blutgefäßsystem geben Hinweise auf die Durchblutungsverhältnisse und Sauerstoffversorgung des Feten. Gleichzeitig wird die Lage des Kindes, das Wachstum, die Fruchtwassermenge und der Sitz des Mutterkuchens überprüft.
Infocenter
Philosophie
Die individuellen Bedürfnisse jeder einzelnen Patientin stehen im Mittelpunkt unserer Behandlung.
Qualitätspolitik
Unser Qualitätsmanagement dient uns zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Praxisabläufe und zur Steigerung der Patientenorientierung.
Technische Ausstattung
Wir gehen mit der Zeit und aktualisieren ständig unsere technische Ausstattung.
Standort

Praxis und Klinik Schönhauser Str.
Schönhauser Str. 3
50968 Köln (Bayenthal)
Tel: 0221 - 34 03 07 - 0
Fax: 0221 - 34 03 07 - 77
E-Mail: info@pks-koeln.de




